Notarin /Notare

Die in unserer Kanzlei tätige Notarin Kristina Engl und die Notare Holger Klug und Jochen Störmer haben wie alle anderen Notarinnen und Notare in Deutschland ein öffentliches Amt inne. Ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Sie üben eine vorausschauende Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben.

Hierbei sind sie - anders als in ihrer Funktion als Rechtsanwältin und Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln sie somit Richterinnen und Richtern. Im Gegensatz zu Richter:innen ist es nicht ihre Aufgabe Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Vielmehr bieten sie den Beteiligten Rat und Mitwirkung an. Ihnen als Mandanten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.

Damit kein Zweifel an ihrer Unparteilichkeit entsteht, dürfen unsere Notar:innen in einer Angelegenheit, in der sie bereits als Rechtsanwälte tätig waren, nicht mehr als Notarin oder Notare tätig werden.

So dürfen wir als Anwaltsnotarin oder ein Anwaltsnotar keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der wir oder eine in Sozietät teilhabende Person) andere in unserer Kanzlei tätige Person bereits als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig waren. Aber auch umgekehrt dürfen die Anwaltsnotarin oder der Anwaltsnotar nicht in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt auftreten, wenn sie in derselben Angelegenheit bereits als Notarin oder Notar tätig war. Wegen der besonderen Bedeutung der notariellen Unparteilichkeit ist dabei der Begriff derselben Angelegenheit weit auszulegen.

Wir als Notarin / Notare können unsere Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn wir Vertrauen genießen. Vertrauen können wir als Notarin / Notare aber nur erwarten, wenn wir und natürlich auch unsere Mitarbeiterinnen über das uns Anvertraute schweigen. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist daher eine unserer wichtigsten Amtspflichten.

Unsere Tätigkeiten als Notar:innen

Wir leisten als Notarin / Notare Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Parteien.

Wir sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin /Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält, z.B. bei Grundstückskaufverträgen oder Eheverträgen.

Auch können wir vollstreckbare Urkunden errichten. Aus ihnen findet, wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen oder Vergleichen, die Zwangsvollstreckung statt.

Damit wir Sie zu jeder Zeit aktuell beraten können, schulen wir nicht nur unser Team, sondern nehmen selbst regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen auf vielen Ebenen teil.

Bei unserer Tätigkeit werden wir durch unser qualifiziertes Team, dass Ihnen bei ersten Anfragen, Kontaktaufnahmen und/oder Rückfragen gerne behilflich ist, unterstützt.

Viele weitere Einzelheiten und Informationen zu unserer Tätigkeit als Notare finden Sie auch auf www.notar.de.

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