Notarin /Notare
Die in unserer Kanzlei tätige Notarin Kristina Engl und die Notare Holger Klug und Jochen Störmer haben wie alle anderen Notarinnen und Notare in Deutschland ein öffentliches Amt inne. Ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Sie üben eine vorausschauende Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben.
Hierbei sind sie - anders als in ihrer Funktion als Rechtsanwältin und Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln sie somit Richterinnen und Richtern. Im Gegensatz zu Richter:innen ist es nicht ihre Aufgabe Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Vielmehr bieten sie den Beteiligten Rat und Mitwirkung an. Ihnen als Mandanten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.
Damit kein Zweifel an ihrer Unparteilichkeit entsteht, dürfen unsere Notar:innen in einer Angelegenheit, in der sie bereits als Rechtsanwälte tätig waren, nicht mehr als Notarin oder Notare tätig werden.
So dürfen wir als Anwaltsnotarin oder ein Anwaltsnotar keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der wir oder eine in Sozietät teilhabende Person) andere in unserer Kanzlei tätige Person bereits als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig waren. Aber auch umgekehrt dürfen die Anwaltsnotarin oder der Anwaltsnotar nicht in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt auftreten, wenn sie in derselben Angelegenheit bereits als Notarin oder Notar tätig war. Wegen der besonderen Bedeutung der notariellen Unparteilichkeit ist dabei der Begriff derselben Angelegenheit weit auszulegen.
Wir als Notarin / Notare können unsere Amtstätigkeit nur erfüllen, wenn wir Vertrauen genießen. Vertrauen können wir als Notarin / Notare aber nur erwarten, wenn wir und natürlich auch unsere Mitarbeiterinnen über das uns Anvertraute schweigen. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist daher eine unserer wichtigsten Amtspflichten.
Unsere Tätigkeiten als Notar:innen
Wir leisten als Notarin / Notare Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Parteien.
Wir sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin /Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält, z.B. bei Grundstückskaufverträgen oder Eheverträgen.
Auch können wir vollstreckbare Urkunden errichten. Aus ihnen findet, wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen oder Vergleichen, die Zwangsvollstreckung statt.
Damit wir Sie zu jeder Zeit aktuell beraten können, schulen wir nicht nur unser Team, sondern nehmen selbst regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen auf vielen Ebenen teil.
Bei unserer Tätigkeit werden wir durch unser qualifiziertes Team, dass Ihnen bei ersten Anfragen, Kontaktaufnahmen und/oder Rückfragen gerne behilflich ist, unterstützt.
Viele weitere Einzelheiten und Informationen zu unserer Tätigkeit als Notare finden Sie auch auf www.notar.de.
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Familienrecht
In dem weiten Feld des Familienrechts gibt es immer wieder Situationen, die geklärt werden müssen. Sei es, dass ein Ehevertrag geschlossen werden soll, dass anlässlich einer Scheidung eine Folgesachenvereinbarung getroffen oder dass das Zusammenleben in einer nichtehelichen Gemeinschaft geregelt werden soll.
In all diesen Fällen können wir Sie als Notar:innen unterstützen. Wir bereiten die notwendigen Eheverträge, Scheidungsvollsachenverträge, Übertragungsverträge und vieles mehr vor.
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Erbbaurecht
Die Bestellung bzw. Begründung, Übertragung oder Löschung von Erbbaurechten bedarf in der Regel einer besonderen Gestaltung, da an hier nicht nur die Interessen der direkt beteiligten Personen beachtete werden müssen, sondern auch der Eigentümer noch ein gewichtiges Wort mitzureden hat.
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Vereinsrecht
Sie wollen einen Verein gründen, sind als Vereinsvorstand tätig und müssen die Satzung ändern oder ein Verein soll aufgelöst werden?
Nicht nur in diesen Fällen beraten wir sie als Notar:innen über die Möglichkeiten, die Sie haben. Anhand unserer teilweise langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit in verschiedenen Vereinen können wir Ihre Lage gut nachvollziehen und Sie bei jedem notwendigen Schritt begleiten. Dies umfasst neben der Gestaltung von Vereinsatzungen natürlich auch die Anmeldung der neuen Satzung, der Änderung im Vorstand oder der Liquidation beim zuständigen Amtsgericht / Vereinsregister.
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Landwirtschaftsrecht
Sie sind Landwirt und wollen Ihren Hof in die nächste Generation übergeben?
Da die Höfeordnung für uns kein Fremdwort ist, können wir Sie bei der Gestaltung der entsprechenden Übergabeverträge beraten und die notwendigen Beurkundungen vornehmen. Hierbei arbeiten wir, wenn dies gewünscht wird, gerne mit Ihrem landwirtschaftlichen Berater oder auch Steuerberater zusammen.
Sollte es notwendig werden, so beurkunden wir neben dem Testament auch den Antrag auf Erlass eines Hoffolgezeugnisses und vertreten Sie in diesem Zusammenhang vor dem Landwirtschaftsgericht.
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Immobilienrecht
Sie wollen ein Haus, ein Grundstück, eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen? Sie wollen ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen oder ein Haus mit Eigentumswohnungen errichten?
Bei all diesen Fragen unterstützen unsere Notarin / unsere Notare Sie gerne. Wir entwerfen die notwendigen Verträge, bereiten die Beurkundungen vor und begleiten Sie auch nach der Beurkundung mit Rat und Tat, bis die Verträge abgewickelt sind.
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Vorsorgende Rechtsberatung
Die vorsorgende Rechtsberatung betrifft nicht nur die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung ergeben, sondern umfassen auch vielfach die Fragen einer Nachlassregelung.
Gerade bei der Frage der Nachlassregelung ist es wichtig, eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Regelung zu finden.
Wir entwerfen und beurkunden deshalb nicht nur Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sondern die ganze Palette der letztwilligen Verfügungen, beginnend mit dem Einzeltestament über das Ehegattentestament bis hin zum Erbvertrag.
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Nachlassregelungen
Aber auch nach dem Tode eines Menschen können Sie uns um Rat fragen.
Falls Sie eine Erbschaft ausschlagen müssen, fertigen und beglaubigen wir die notwendige Erklärung und tragen Sorge dafür, dass sie dem Gericht rechtzeitig zugeht.
In anderen Fällen entwerfen wir den Erbscheinsantrag, unterstützen Sie bei der Beschaffung notwendigen Urkunden und beurkunden den Antrag und leiten ihn an das zuständige Gericht weiter.
Falls notwendig und gewünscht unterstützen wir sie bei der Erbauseinandersetzung durch Beurkundung der notwendigen Verträge, Vermittlung der Erbauseinandersetzung und ggfls. auch durch Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Sie wollen eine Gesellschaft gründen, Gesellschafter einer bereits bestehenden Gesellschaft werden, Geschäftsanteile übertragen oder Sie müssen eine Gesellschaft liquidieren?
Sie wollen eine bestehende Satzung ändern, eine Kapitalerhöhung oder einen Geschäftsführerwechsel vornehmen?
In all diesen Fällen ist die Mitwirkung eines Notars notwendig. Egal, welche Gesellschaftsform Ihnen vorschwebt, ob nun eine GmbH, eine KG oder OHG, eine GbR oder eine Gesellschaft haftungsbeschränkt (UG), in all den Fällen können Sie uns ansprechen. Wir werden zusammen mit Ihnen die notwendigen Satzungen, Verträge und Handelsregisteranmeldungen entwerfen, vorbereiten und nach Beurkundung bei dem zuständigen Handelsregister einreichen. Hierbei arbeiten wir nicht nur mit Ihnen zusammen, sondern natürlich auch gerne mit Ihren weiteren Beratern, z.B. Ihrem Steuerberater.